Rechtsprechung
OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
Unzureichende Sicherung eines auf schiefer Ebene geparkten Fahrzeugs L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsnehmer; Pkw; Abstellen an abschüssiger Straße; Wegrollen; Aufprall auf eine Straßenlaterne; Handbremse; Einlegen eines Gangs; Erster Anschein; Befreiung von der Leistungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.03.1993 - 24 O 270/92
- OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1414
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94
In der mangelnden Absicherung gegen Wegrollen liegt auch eine deutliche Unterschreitung des als vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitstandards, die gegeben sein muß, um ein "Herbeiführen" des Versicherungsfalls anzunehmen ( vgl. BGH VersR 1989, 141 ).
- LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
Vollkaskoversicherung: Eintrittspflicht der Versicherung, wenn ein Fahrzeug …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob anderes, insbesondere bei einem starken Gefälle, dann zu gelten hat, wenn der Kläger weder die Handbremse angezogen, noch einen gegenläufigen Gang eingelegt hätte (in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit bejahend: LG Konstanz, RuS 1996, 258; LG Kleve, RuS 1991, 45; AG Frankfurt, NZV 2003, 242, 243; OLGR Köln 1994, 306; OLG Düsseldorf, RuS 2002, 230;… Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl., AKB § 12 Rn. 172). - LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11
Vollstreckungsschutz: Gutschrift von Sozialleistungen auf einem …
Dabei handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die trotz des scheinbar eingeräumten Ermessens eng auszulegen ist (vgl. BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39). - BGH, 22.03.2007 - V ZB 136/06
Versagung des Zuschlags wegen sittenwidriger Verschleuderung eines Grundstücks
Das schließt aber nicht aus, dass sich die begründete Erwartung einer besseren Verwertung des Grundstücks im Einzelfall auch einmal auf die Möglichkeit eines freihändigen Verkaufs gründet (ebenso OLG Celle OLGR 1994, 306, 307; LG Bayreuth Rpfleger 2001, 367, 368; LG Kaiserslautern KKZ 1995, 176).
- OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
Verkehrssicherungspflichten eines Lkw-Fahrers als Versicherungsnehmer beim …
Der Mitgeschäftsführer der Klägerin, für dessen Verschulden sie einzustehen hat (Römer in Römer/Langheid, VVG, § 6 Rn 114), hat in objektiver Hinsicht grob fahrlässig gehandelt, als er den LKW auf einem Parkplatz außerhalb der besetzten Parkflächen in unmittelbarer Nähe oder bereits teilweise auf der stark abschüssigen Abfahrtrampe abgestellt hat, ohne einen Gang einzulegen oder die Handbremse anzuziehen (vgl. dazu OLG Köln, OLGR 1994, 306 = VersR 1994, 1414 LS). - LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
Vollstreckungspraxis - Kein Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger
Trotz des scheinbaren Ermessenspielraums geht es deshalb um die Anwendung einer Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist (vgl. BGH Rpfleger 2004, 722; BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Köln OLGR 1995, 230; OLG Köln OLGR 1995, 292 (293); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39). - LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11
Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des …
In einem solchen Fall aber drängt sich für einen Fahrzeugführer die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen nicht in einem Maße auf, das das Verdikt der groben Fahrlässigkeit verdienen würde (so auch LG Hanau v. 2.4.1992, 7 O 227/92 in NJW-RR 1992, 1251: kein besonders augenfälliges Gefälle und damit keine grobe Fahrlässigkeit zu begründen; aA OLG Köln v. 12.4.1994, 9 U 24/94 Rn.6 beim Parken "in unmittelbarer Nähe eines nicht unerheblichen Gefälles"; ebenso aA OLG Düsseldorf v. 18.12.2001, 4 U 119/01 bei sich aufdrängender Gefahr des Wegrollens).